Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, sicherzustellen, dass auf die Lkw-Maut keine Gewerbesteuer erhoben werde.
Die Interpretation des Finanzamts Reutlingen, es handele sich bei der Lkw-Maut, um eine „Miete“, die dem Gewinn bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hinzugerechnet und damit dieser unterzogen würde, sei „abenteuerlich“. Laut § 1 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen ("Autobahnmautgesetz") handele es sich bei der Maut schlicht um eine Gebühr.
Der BVT erwarte von der Politik entsprechende Signale, eine solche „heimliche Steuererhöhung“ schnell zu stoppen. Allein eine längere Diskussion darüber verunsichere die Branche.
„Die skurrile Rechtsauffassung des Reutlinger Finanzamts darf sich nicht durchsetzen“, fordert die Vorsitzende des Verbandes, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher, und erwartet eine Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium.
Der BVT vertritt vor allem kleinere und mittlere Transportunternehmen und damit die Interessen des „letzten Gliedes“ der logistischen Kette, darunter auch viele „Kleintransporteure“ mit Fahrzeugen, die bisher nicht unter die Mautregelungen fallen.
Kontakt: BVT, Dagmar Wäscher, Tel. 0231/236691, eMail: info@bvtev.de